Der Telipinu Erlass, Teil 2: Eine Verfassung?

Der wichtigste Aspekt des Telipinu Erlasses ist wohl unbestreitbar die Neuregelung der Thronfolge und das Kontrollorgan, welches Telipinu einsetzt, um zu garantieren, dass die Thronfolgebestimmungen in Zukunft auch eingehalten werden.

„König werden soll nur ein Sohn, der ein Königssohn ersten Ranges ist. Wenn ein erstrangiger Kö(nigs)sohn nicht vorhanden ist, soll jener König werden, der ein [So]hn zweiten Ranges ist. Falls aber ein Königssohn, ein Erbsohn, nicht vorhanden ist, welche Tochter ersten Ranges (ist), für die sollen sie einen Schwiegersohn nehmen, und jener soll König werd[en].“ (Hoffmann, 1984, S. 33.)

So lauten die Bestimmungen, welche Telipinu in seinem Erlass festhält. Eine Vererbung an den erstgeborenen Sohn ist also nicht zwangsläufig vorgesehen, was dem König Spielraum lässt, aus einer begrenzten Zahl potentieller Kandidaten einen Thronfolger vorzuschlagen. Als Prinzen ersten Ranges sind in dem Fall wohl eindeutig jene Prinzen gemeint, welche er gemeinsam mit seiner Hauptfrau, der Tawananna, gezeugt hat. Söhne zweiten Ranges entstammen demnach der Verbindung mit Nebenfrauen. Außereheliche Kinder sind vollkommen von der Thronfolge ausgeschlossen. Sollte dennoch kein geeigneter männlicher Kandidat vorhanden sein, soll der Ehegatte einer Prinzessin ersten Ranges den Thron erben.
Gerade in letzterem hat man gelegentlich einen Versuch Telipinus gesehen, die eigene Herrschaft zu legitimieren, da er selbst nur ein Schwiegersohn des Amunnas war. (Telipinu bezeichnet sich im Erlass zwar selbst als Sohn von Ammuna, doch darf man sich davon nicht verunsichern lassen. Ḫattušili I. bezeichnet in seinem Testament zunächst seinen Neffen Labarna und dann auch seinen Enkel Muršili ebenfalls als Söhne.) Auf der anderen Seite war Zidanta seinerseits ebenfalls nur ein Schwiegersohn Hantilis und scheint seinen Thronanspruch nach der Ermordung von Hantilis Söhnen ebenfalls erfolgreich durch seine Ehe mit Hantilis Tochter begründet zu haben. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass diesem letzten Teil der Verordnung auch schon eine ältere Rechtsvorstellung zu Grunde lag.
Wie die Thronfolge vor Telipinu geregelt war ist umstritten. Theorien gibt es diesbezüglich zur Genüge und sie reichen von Wahlmonarchie, über matrilineare Erbfolge bis hin zur geläufigen Vererbung des Thrones vom Vater an den Sohn.
Letzteres erscheint angesichts der vielen ermordeten Königssöhne wohl am wahrscheinlichsten. Demnach könnte Telipinu in seinem Erlass das bereits bestehende Recht, welches in den vorangegangen Jahrzehnten konsequent missachtet wurde, nun noch einmal neu schriftlich fixiert haben.
Wie die Rechtslage auch immer gewesen sein mag, Telipinus neue Verordnung allein hätte wohl nur schwerlich den Zwist unter den konkurrierenden Familienzweigen unterbinden können. Um künftige Bluttaten zu verhindern, stattet Telipinu im weiteren den Panku mit neuen Kompetenzen und Machtbefugnissen aus.

„Früher war Blut(tat) in Ḫattuša häufig geworden, und die Götter haben sie (die Bluttat) auf die Königssippe gelegt.
Wer inmitten der Brüder als auch der Schwestern Böses tut und (=oder) gegen des Königs Kopf ins Werk setzt, (für den) ruft die Versammlung. Sobald i(h)r Wort /er)geht, soll er mit dem Kopf büßen. Heimlich aber […] sollen sie nicht (t)öten.
Gegen sein Haus, seine Frau (und) seine Kinder sollen sie ihm nicht Böses unternehmen.“ (Hoffmann, 1984, S. 35.)

Der Panku wird also zum Wächter über die Einhaltung der Thronfolgebestimmungen eingesetzt. Wenn innerhalb der Königssippe eine Bluttat begangen wird oder ein Mordkomplott aufgedeckt wird, soll der Panku darüber richten. Und es geht noch einen Schritt weiter.
Nach der alten Rechtspraxis schien der König über dem Gesetz gestanden zu haben. Das ändert sich durch Telipinu nun ebenfalls, indem er den Panku in letzter Instanz auch zum Richter über den König bestellt. Sollte dieser durch Mord auf den Thron gekommen sein, so oblag es fortan dem Panku ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen und gegebenenfalls zum Tode zu verurteilen.
Überlieferte Beispiele zeigen allerdings auch, dass, wenn der Panku infolge eines solchen Deliktes ein Todesurteil gegen ein Mitglied der königlichen Sippe verhängte, es noch immer in der Entscheidungsgewalt des Großkönigs lag, ob dieses auch tatsächlich vollstreckt oder in eine mildere Strafe, wie zum Beispiel Verbannung, umgewandelt wurde. Dennoch könnte man sagen, das der Panku die Funktion eines Verfassungsgerichts erfüllte.
Bei alledem schwingt noch einmal eine ganz deutliche Botschaft mit, welche Telipinu für diejenigen hat, die nach ihm kommen. Er verweist auf die blutige Geschichte seiner Vorgänger und mahnt, Recht und Ordnung zu halten, weil die Götter sich sonst erneut vom Lande Ḫatti abwenden und das Land und die Königssippe strafen werden. „Lernt aus der Geschichte“ ist also die deutliche Botschaft, welche Telipinu seinen Nachfahren vermitteln möchte.

Die Frage ist nun, ob der Telipinu Erlass wirklich als eine Verfassung betrachtet werden kann. Auf den ersten Blick scheint der Erlass in unserem heutigen modernen Sinn nicht das zu erfüllen, was wir von einer Verfassung erwarten. Doch dann sollte man noch einmal darüber nachdenken, was eine Verfassung im Grunde leisten soll.
Der Telipinu Erlass ist das älteste bekannte Schriftstück, in welchem festgehalten wird, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit die Herrschaft eines Machthabers als legitim gilt. Darüber hinaus wird festgelegt, welche Institutionen zusammenarbeiten müssen, um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten und welche Rechte und Pflichten sie dabei wahrnehmen müssen.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass Telipinu im Großen und Ganzen lediglich ein bereits bestehendes Gewohnheitsrecht niederschrieb, so sollte man seine Leistung nicht gering schätzen. Sein Ziel war es, das Chaos zu beenden und wieder Ordnung zu stiften. In diesem Bestreben schuf er ein schriftlich fixiertes Recht, welches das Fundament für den Rahmen der Gemeinschaftsordnung neu absteckte, und das auch noch sehr erfolgreich. Denn im Großen und Ganzen hatte das von Telipinu etablierte Thronfolgerecht bis ans Ende des Hethiterreiches bestand.
Das der Telipinu Erlass auch im Neuen Reich noch von Bedeutung gewesen sein muss, zeigt sich durch die vielen Abschriften, welche uns aus eben jener Zeit erhalten geblieben sind. Wir verfügen über keine einzige Version, welche bis ins Alte Reich zurückdatiert. Ohne die vielen Abschriften aus dem Neuen Reich hätten wir wohl heute keine Kenntnis von Telipinus Verordnungen.
Zugleich ist es eine Beschränkung der königlichen Macht. Der Großkönig, der Stellvertreter des Wettergottes auf Erden, tritt einen Teil seiner Kompetenzen an eine Institution ab, welche das Recht bekommt ihn zu kontrollieren. Unter diesem Gesichtspunkt ist es wohl durchaus zulässig, von einer Art konstitutionellen Monarchie zu sprechen.
Natürlich bestand die Institution des Panku wiederum nur aus Mitgliedern der königlichen Sippe. Das darf bei alledem nicht vergessen werden. Die breite Masse der Bevölkerung hatte nach wie vor keinen Einfluss. Nun mag man vielleicht damit argumentieren, dass eine solche von oben verordnete Regelung nicht als Verfassung bezeichnet werden kann. Aber demnach wäre es auch nicht zulässig, die preußische Verfassung von 1850 als eine solche zu bezeichnen. Diese wurde schließlich auch primär vom preußischen König dem Volke von oben herab verordnet.

Quelle:

Hoffmann, Inge: Der Erlaß Telipinus, Heidelberg 1984.

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