Die Abschaffung der Todesstrafe, Teil 2

Lässt man einmal die Regelungen zur erlaubten Blutrache im Telipinu Erlass außer acht, so gibt es noch immer eine Reihe von Vergehen, welche mit der Todesstrafe geahndet werden konnten. In erster Linie handelte es sich dabei um Vergehen gegen den Großkönig, gegen die Götter oder Delikte, welche dem Sexualrecht zugeordnet werden können.Diese Fälle wurden ausschließlich …